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Arbeitsvertrag prüfen lassen in Düsseldorf
Warum jeder Arbeitsvertrag eine Prüfung braucht
Ein Arbeitsvertrag regelt die Vergütung, den Urlaub, die Kündigungsmöglichkeiten und vieles mehr. Doch nicht alles ist gleich wichtig. Auf manche Klauseln kommt es mehr an und die sollten besonders kritisch unter die Lupe genommen werden. Eine arbeitsrechtliche Beratung lohnt sich eigentlich immer, um für den nächsten beruflichen Lebensabschnitt auf der sicheren Seite zu sein. Um typische Fallen im Arbeitsvertrag zu erkennen, benötigt man Fachwissen und Erfahrungen. Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen in der Regel über beides. Wenden Sie sich darum gern an die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf.
Vergütung prüfen
Bei der Überprüfung eines Arbeitsvertrages richtet sich der Fokus zuerst auf die Vergütung der angebotenen Tätigkeit. Üblicherweise gibt es ein Grundgehalt, also ein fest vereinbartes Monats- oder manchmal auch Jahresgehalt. Eventuell kommen verschiedene Zuschläge hinzu. Eine Extra-Vergütung kommt zum Beispiel für die Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit in Frage. Auch variable Bestandteile sind oft Teil der Vergütung. Allerdings werden Boni, Provisionen oder Prämien meist leistungsabhängig gewährt.
Arbeitszeit prüfen
Anschließend fällt der Blick in den meisten Fällen auf die Regelungen zur Arbeitszeit und insbesondere die Mehrarbeit. In den Überstundenregelung wird festgelegt, ob und wie Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Findet die Mehrarbeit keine Erwähnung, brauchen Sie auch zukünftig keine zu leisten. Von zunehmender Bedeutung sind auch die im Arbeitsvertrag genannten Arbeitszeitmodelle, die neben der Festlegung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einen Rahmen für deren Ableistung bilden, neben der normalen Büroarbeitszeit gehören dazu Gleitzeit, Schichtarbeit, Telearbeit Home Office und verschiedene Hybridmodelle.
Befristete Arbeitsverträge
Ein häufiges Problem sind die Arbeitsverträge mit einer festgelegten Vertragsdauer. Diese sind befristet und stehen den unbefristet gegenüber. Befristete Arbeitsverträge haben zwar vielen Arbeitnehmern den beruflichen Wiedereinstieg erleichtert oder überhaupt ermöglicht, aber viele aufeinanderfolgende befristete Verträge verhindern auch eine normale Lebensplanung. Darum sollte bei einer Befristung immer das Enddatum und vor allem der Sachgrund geprüft und die Bedingungen für mögliche Vertragsverlängerungen geklärt werden.
Kündigungsfristen verstehen
Um unbefristete Arbeitsverträge zu beendigen bedarf es in der Regel einer Kündigung. Außer bei der fristlosen Kündigung muss bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist beachtet werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie lange im Voraus gekündigt werden muss? Dabei stehen sich die gesetzliche und die vertragliche Kündigungsfrist gegenüber, wobei erstere zur Anwendung kommt, wenn es keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist, darf also von einer vertraglichen Kündigungsfrist nicht unterschritten werden. Während der Probezeit gilt eine deutlich verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Urlaubsanspruch und Sonderurlaub klären
Der gesetzlich geregelte Mindesturlaub sichert jedem Arbeitnehmer vier Wochen Urlaub pro Kalenderjahr zu, unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Im Bundesurlaubsgesetz ist die Rede von 24 Urlaubstagen, doch bezieht sich das auf die früher übliche Sechstagewoche. Heute arbeiten die meisten Arbeitnehmer in einer Fünftagewoche und da beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage. In vielen Unternehmen erhalten die Arbeitnehmer aber deutlich mehr Urlaub. Dieser Zusatzurlaub basiert auf Tarifverträgen oder freiwilligen Regelungen im Arbeitsvertrag. Ein wichtiger Punkt ist der Sonderurlaub, dabei geht es um die Freistellung bei bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Todesfall oder andere Ereignisse.
Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverbote beachten
Grundsätzlich besteht für Nebentätigkeiten eine Meldepflicht, das heißt, der Arbeitgeber muss über die Nebentätigkeiten vor Antritt informiert werden. Die Nebentätigkeit darf die Haupttätigkeit jedoch nicht beeinträchtigen. Eine Genehmigungspflicht gibt es dafür dennoch nicht. Allerdings ist dabei das Wettbewerbsverbot zu beachten, denn eine Tätigkeit für eine Konkurrenzfirma ist in der Regel nicht erlaubt. Für manche Arbeitnehmer gibt es auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das heißt, er darf auch nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses innerhalb einer bestimmten Frist nicht für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten. Doch dann steht ihm in dieser Zeit eine sogenannte Karenzentschädigung zu, deren Höhe im Arbeitsvertrag geregelt werden muss.
Rechtswidrige oder nachteilige Klauseln erkennen
Rechtswidrige Klauseln sind ungültig und müssen auch nicht berücksichtigt werden. Viel schwieriger ist das Erkennen und der Umgang mit nachteiligen Klauseln im Arbeitsvertrag. Dazu gehören vor allem:
- Ausschlussfristen: Das sind oft stark verkürzte Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber, zum Beispiel für die Forderung von Gehaltsnachzahlungen oder zu vergütenden Urlaubstagen.
- Vertragsstrafen: Die vorgesehenen Geldstrafen bei Pflichtverstößen sind manchmal übertrieben und nur dann unwirksam, wenn sie ein bestimmtes Maß überschreiten.
- Versetzungsklauseln: Sie erlauben dem Arbeitgeber den Arbeitsort oder die Arbeitsaufgaben zu ändern, wenn auch rechtlich begrenzt.
- Geheimhaltungsvereinbarungen: Diese dürfen im Vertrag nicht zu weit gefasst sein.
- Unklare Formulierungen: Die können in einigen Fällen ungültig sein oder, was weit problematischer ist, zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen? - In der Regel stellen Anwälte dafür eine Beratungsstunde in Höhe von 190 Euro, manchmal aber auch mehr in Rechnung.
Wer prüft den Arbeitsvertrag? Wo kann man seinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen? Idealerweise sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, weil der am besten beurteilen kann, ob der Vertrag ihn über Gebühr benachteiligt.
Wie lange darf man einen Arbeitsvertrag prüfen? - Dafür gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Unterschreiben Sie keinesfalls sofort und ohne Prüfung. Eine Frist von zwei Wochen ist normal.
Was sollte nicht im Arbeitsvertrag stehen? Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig? - Ein Arbeitsvertrag darf keine Klauseln enthalten, die sittenwidrig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen. Zu Letzteren gehören zum Beispiel Klauseln gegen das Diskriminierungsverbot und alle Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Kann ein Arbeitsvertrag angefochten werden? - Wie jeder andere Vertrag kann auch der Arbeitsvertrag angefochten werden.
Wer darf einen Arbeitsvertrag einsehen? - Nur sie selbst, von ihnen bestimmte Personen und im Unternehmen alle, die mit Personalangelegenheiten betraut sind. Für sonstige Personen gilt der Arbeitsvertrag, wie alle Personalakten, als vertraulich.
Kann ich die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag verhandeln? - Ja, denn Änderungen können nur einvernehmlich erfolgen.
Kann ich von einem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten? - Im Prinzip ja, wurde jedoch vor Zeugen eine eindeutige Absichtserklärung abgegeben, gilt das Arbeitsverhältnis als geschlossen. Egal ob der Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde, kann er nur schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.
Bin ich gezwungen, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? - Nein. Wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben wollen, brauchen Sie es auch nicht. Der Arbeitgeber kann Sie in der Folge auch nicht kündigen, maßregeln oder anderweitig sanktionieren.
Welche Pflichten hat ein Chef? - Jeder Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so gestalten, dass dessen Leben, Gesundheit und Eigentum nicht gefährdet wird.
Benötigen Sie eine Beratung zum Thema “Arbeitsvertrag” oder haben Sie ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen oder Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht? Dann rufen Sie gerne bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf an! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0211-54212240 für Sie erreichbar.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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