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Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis hat in der beruflichen Weiterentwicklung einen außergewöhnlich hohen Stellenwert.

Wenn in der gegenwärtigen arbeitsrechtlichen Praxis über Arbeitszeugnisse gesprochen wird, geht es nahezu ausnahmslos um das qualifizierte Arbeitszeugnis beziehungsweise das davon kaum zu unterscheidende Zwischenzeugnis, weil das einfache Arbeitszeugnis viel zu wenige Auskünfte gibt, um den Informationsbedarf für eine Personalentscheidung zu decken.

Deswegen wird hier ausschließlich das qualifizierte Arbeitszeugnis, dessen Inhalt und Form, "geheime" Codes und Formulierungen, die Noten des Arbeitszeugnisses und die mit ihm verbunden Fristen, Ansprüche und deren Durchsetzung sowie Schreiben eines Arbeitszeugnisses und Hilfe durch einen Generator angesprochen. Ansonsten erörtern wir die Wege und Aussichten, gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis vorzugehen.

Der Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das komplette qualifizierte Arbeitszeugnis ist, abhängig von der Betrachtungsweise, in sechs bis zehn Abschnitte beziehungsweise Bestandteile gegliedert. Der Abschnitt, in dem die Leistungen des Arbeitnehmers behandelt werden, ist in mehrere Punkte untergliedert, welche jeweils einzeln bewertet werden.

Unter Abschnitt 1 stehen der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort des Arbeitnehmers und, wenn er es möchte, ebenso sein Eintrittsdatum in das Unternehmen sowie die Art der zu erfüllenden Aufgaben. Im zweiten Abschnitt wird der Betrieb dargestellt und geschildert, welchen Bezug es zu den Aufgaben des beurteilten Arbeitnehmers gibt. Der dritte Abschnitt wendet sich der Tätigkeit des Mitarbeiters zu und informiert darüber, welches seine Aufgaben waren und wo der Schwerpunkt seiner Beschäftigung lag.

Die Leistungsbewertung folgt in Abschnitt 4, dieser ist noch einmal in mehrere Punkte untergliedert. Einer davon befasst sich mit den Fähigkeiten des Beschäftigten, also seinem Können und Wissen. Um etwas über dessen Flexibilität und Souveränität herauszufinden, gibt es den Punkt Auffassungsgabe, Denkvermögen und Urteilsfähigkeit. Darüber hinaus wird der Punkt Belastbarkeit sowie Ausdauer bewertet und in einem anderen die grundsätzliche Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers, also seine Arbeitsmoral, sein Engagement am Arbeitsplatz, und seine Einstellung zur Mehrarbeit. Ein anderer Punkt informiert über dessen Arbeitsweise sowie Zuverlässigkeit und der wird ergänzt um den Punkt Arbeitsergebnisse. Ein besonderer letzter Punkt, für die Bewertung von Führungskräften, schätzt deren Kompetenzen ein. Dabei geht es unter anderem um die Durchsetzungsfähigkeit, das Verhandlungsgeschick, die Mitarbeiterführung sowie die Fähigkeit, strategisch zu denken.

Der fünfte Abschnitt zeigt eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung des Angestellten, die an dieser Stelle genannte Gesamtnote, sollte mit den im vierten Abschnitt gegebenen Einzelnoten korrelieren.


Nicht alles gehört in ein Arbeitszeugnis, auch keine geheimen Codes

Weil ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vor allem die Eigenschaften eines Beschäftigten angeben soll, die seine Person gut beschreiben, haben einmalige Vorkommnisse nichts darin zu suchen. Ziemlich viele Sachverhalte dürfen überhaupt nicht erwähnt werden, dazu zählen Gewerkschaftsmitgliedschaft, Betriebsratstätigkeit, Abmahnungen, Streik und Aussperrung, Schwerbehinderteneigenschaft, Gesundheitszustand, Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeiten, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Vorstrafen, Krankentage, Mutterschutz und Schwangerschaft, religiöses Engagement, Parteizugehörigkeit, Privatangelegenheiten sowie Straftaten.

Falls ein Arbeitgeber versucht, die oben genannten Eigenschaften in versteckter Form im qualifizierten Arbeitszeugnis unterzubringen, verstößt er gegen die Gewerbeordnung.

Die formalen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Außer den selbstverständlichen Dingen, wie Briefkopf mit Namen und Adresse des Ausstellers, die Unterschrift eines Berechtigten und dem Firmenstempel müssen noch einige andere Vorschriften für das Arbeitszeugnis eingehalten werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss in einer einheitlichen, üblichen Maschinenschrift auf qualitativ gutem und fleckenfreien Papier ausgedruckt werden und nachträgliche Durchstreichungen, Korrekturen sowie andere Änderungen sind unzulässig.



Die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis

Ausnahmslos muss jedes qualifizierte Arbeitszeugnis klar, wahr und vollständig sein, denn schließlich handelt es sich um eine Urkunde des Personalwesens.

Das Aufsetzen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses findet dann jedoch auf dem schmalen Grat zwischen wahrheitsgemäßer sowie der genauso verlangten wohlwollenden Formulierung Um diese Herausforderung zu bewältigen, ist für den Autor des Arbeitszeugnisses umfassendes aktuelles Wissen und reichlich Erfahrung notwendig.

Ein wirklich praktischer Helfer beim Anfertigen ist ein sogenannter Arbeitszeugnisgenerator, von denen sich unterschiedliche Versionen im Internet finden. In einem Zeugnisgenerator sind die Daten des zu beurteilenden Beschäftigten und des Unternehmens einzutragen, darüber hinaus werden in einer Eingabemaske alle relevanten Informationen abgefragt. Sobald alles eingetragen wurde, dauert es nur ein paar Sekunden bis zur Ausgabe eines personalisierten Zeugnismusters. In einem letzten Schritt muss der ausgegebene Text individuell abgerundet und mittels ein paar zusätzlicher Informationen mit ausreichend Kontext angereichert werden.

Fristen und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, das wenigstens sechs Wochen andauerte, Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber, doch er muss ihn schriftlich geltend machen. Das muss spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses passieren, weil der Anspruch sonst verloren geht.

Wurde der Anspruch erst mal geltend gemacht, ist das Unternehmen in der Pflicht, das gewünschte qualifizierte Arbeitszeugnis innerhalb von 14 Tagen anzufertigen Im Anschluss daran muss der Betrieb dem Beurteilten die Personalurkunde auf dem Postweg zukommen lassen und falls das nicht gelingt, muss er das Arbeitszeugnis mindestens drei Jahre aufbewahren, um es zur Abholung bereitzuhalten.

Sollte ein Arbeitgeber die Erstellung eines Arbeitszeugnisses grundsätzlich oder innerhalb der vorgegebenen Frist, zuzüglich einer Woche, verweigern, sollte ihn der Arbeitnehmer erstmal abmahnen. Wenn diese Abmahnung ihre Wirkung verfehlt, kann der Arbeitnehmer ein Arbeitsgericht einschalten, welches dafür Sorge trägt, dass der Angestellte sein Arbeitszeugnis kriegt.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf e.V.

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