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Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie

Der Coronavirus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist gerade kaum zu prognostizieren, über welchen Zeitraum wir uns mit dem Coronavirus und dessen Folgen auf das Berufsleben auseinandersetzen müssen. Beim Gipfel der Corona-Krise meldeten zahllose Betriebe Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, inwieweit das zulässig war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, aber keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Die Corona-Krise im Arbeitsrecht

In der Coronapandemie wurde offenbar, wie schwierig diese Herausforderungen für die beiden Arbeitsvertragsparteien sind, nicht zuletzt da im Verlauf der Pandemie ohne Unterlass neue arbeitsrechtliche Fragen aufgetaucht sind. All dies hat vor allem auf Seiten der Arbeitnehmer zu Verunsicherungen geführt, welche auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen ernsthaft untergruben. Es lag auch daran, dass in erster Linie die Angestellten gezwungen waren, sich den ungewöhnlichen Maßgaben der Corona-Pandemie anzupassen, was ihnen des Öfteren Umstellungen im Rahmen betrieblicher Abläufe abverlangte und zu Unstimmigkeiten mit der Arbeitgeberseite führte.

Corona - Probleme und Widersprüche an einem Beispiel

Im Zuge der Corona-Krise rückten eine Menge zuvor kaum beachtete Themen schlagartig in den arbeitsrechtlichen Fokus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sehr bald musste auf sich häufig ändernde Beurteilungen der Gefährdungslage reagiert werden, unter anderem mussten für unzählige in der Öffentlichkeit tätige Beschäftigte Schutzausrüstungen wie Handschuhe, Schutzanzüge und Mund-Nasen-Schutz eingekauft werden. Solche Dinge waren am Anfang der Corona-Pandemie sehr teuer und dazu noch äußerst knapp, manche Angestellte verweigerten es, Schutzausrüstung zu benutzen, andere weigerten sich, ohne diese zu arbeiten. Es war eine schwere Mission, diese der rasanten Entwicklung geschuldeten Widersprüche zu kommunizieren, da das, was ein paar Tagen zuvor noch als richtig angesehen wurde, auf einmal nicht mehr galt. Die damit einhergehenden Irritationen führten geradezu zwangsläufig zu einer Zerstörung der Vertrauensbasis zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern.



Arbeitsrechtliche Auswirkung der Coronapandemie  

Aber auch zahlreiche andere Themen des Arbeitsrechts wurden von der Corona-Pandemie signifikant beeinflusst. Wenn wegen der Corona-Krise ein Personalnotstand auftrat, mussten bereits genehmigte Urlaubsanträge widerrufen werden und für manche Branchen wurden darüber hinaus Urlaubssperren angeordnet. In gering ausgelasteten Firmen musste dagegen Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden angeordnet werden, bei allen vorweg genehmigten Dienstplänen war das praktisch nicht machbar, weil dadurch bereits ein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung vorlag. Im Fall, dass für einen Beschäftigten eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet wurde, musste der Betrieb für die ersten sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns entrichten. Die Einführung der sogenannten Kurzarbeit wurde durch entsprechende neue Gesetze ohne Zweifel beträchtlich vereinfacht, aber gleichwohl musste von jedem einzelnen Arbeitnehmer dessen Zustimmung für diese eingeholt werden.

Weitere mit der Coronapandemie einhergehende Probleme

In einer Menge von Firmen wurden Notfallpläne angelegt, welche unter anderem eine Umstellung vom Dreischicht- auf ein Zweischichtsystem festlegten, was die tägliche Arbeitszeit von acht auf zwölf Stunden pro Schicht verlängerte. Die Arbeitsabläufe unzähliger Firmen mussten neu arrangiert werden, mit der Absicht. die Dauer der Kontakte zwischen einzelnen Arbeitnehmern sowie den Kunden so weit wie möglich zu minimieren. Die Neugestaltung des Schichtsystems und die Neugestaltung von Arbeitsabläufen waren prinzipiell nur mit Einbeziehung sowie Zustimmung des zuständigen Betriebsrats möglich. Das Thema Homeoffice schließt ein erhebliches Potential für Konflikte mit dem Arbeitgeber ein, denn dieser muss die Rahmenbedingungen gewährleisten. Das umfasst die Einhaltung von Bestimmungen des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes genauso wie die Übernahme der Kosten für Telekommunikation und Strom.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf e.V.

Haben Sie Fragen zu "Coronakrise im Arbeitsrecht" oder anderen Themen des Arbeitsrechts? Unter der 0211-54212240 bekommen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf.


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