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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Ein Arbeitslosengeld, manchmal auch Arbeitslosengeld 1 genannt, kriegen Betroffene nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Zeit. Davon unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 2, geläufiger bekannt unter dem Terminus Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, das unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende und Arbeitende (“Aufstocker”) gezahlt wird, damit diese ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es gibt Umstände, in welchen der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, sprich, nicht ausgezahlt wird. In bestimmten Fällen kann es auch zu einer Verkürzung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist eine Leistung, welche von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um von Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer in der finanziell schwierigen Situation zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise in Deutschland wohnen und innerhalb der letzten beiden Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Arbeitslosengeld II (ALG 2), bis 2022 Hartz IV genannt, heißt ab 2023 Bürgergeld und ist eine Sozialleistung, welche von den Jobcentern vor Ort gezahlt wird und die für bedürftige Personen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, beispielsweise weil sie nicht gearbeitet haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I schon abgelaufen ist. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird an Arbeitslose gezahlt, die infolge ihrer finanziellen Lage keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Arbeitslosengeld I und Bürgergeld unterscheiden sich vor allem durch die Voraussetzungen, die unbedingt vorliegen müssen, um einen Rechtsanspruch auf die jeweiligen Leistungen zu haben, und zudem durch die Höhe der Leistungen. Arbeitslosengeld I ist in der Regel deutlich höher als das Bürgergeld und korreliert mit dem durchschnittlichen Entgelt (netto), dass der Anspruchsteller in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit gekriegt hat. Bürgergeld ist indes eine fixe Leistung, welche an einem Regelsatz gebunden ist, der jährlich angepasst werden kann.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld ist, dass Arbeitslosengeld an Arbeitslose gezahlt wird, die in der Vergangenheit gearbeitet und aufgrund dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Arbeitslosengeld ist auch höher als das Bürgergeld und wird nur für eine begrenzte Dauer gezahlt, während das Bürgergeld solange gezahlt wird, wie Bedarf besteht.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld 1 wird im Normalfall an Personen gezahlt, die arbeitslos sind und nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis suchen. Die haben in der Regel nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie bereit sind, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und alle zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen eine Anwartschaftszeit erfüllt haben, das heißt in der Regel, dass der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren gearbeitet und mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat arbeitslos sind und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Falls das durchschnittliche Entgelt (netto) bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes errechnen, indem man 60 Prozent dieses Betrags nimmt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass es eine ganze Menge von Ausnahmen sowie Regelungen gibt, die für eine Kappungsobergrenze des Arbeitslosengelds sorgen. Zudem kommt es zuweilen vor, dass das Arbeitslosengeld 1 etwa wegen eines Hinzuverdienstes beziehungsweise anderen Einkünften gekürzt wird. Falls jemand nicht sicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ist, raten wir demjenigen, sich an die Bundesagentur für Arbeit oder an eine andere zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Der Zeitraum, über den einer Arbeitslosengeld I kriegen kann, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Lebensalter und dem zuvor erzielten Einkommen. Im Allgemeinen haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Dauer von bis zu 12 Monaten, vorausgesetzt, dass diese vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und während dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist generell zu beachten, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Grenzen für die Höhe der Lohnersatzleistung gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 ruht, wenn eine Person eine Tätigkeit aufnimmt oder über ein anderes Einkommen verfügt, das ihr erlaubt, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht auch, wenn der Leistungsempfänger nicht bereit oder in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen, beispielsweise weil er krank ist oder sich in einer Fortbildungsmaßnahme befindet.

Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I für eine gewisse Dauer existiert und die Höhe der Leistung von verschiedenen Variablen abhängt, darunter dem zuvor erzielten Verdienst der Person und der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. Nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr gegeben ist oder wenn eine Person keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann diese eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bezeichnet, haben. Bürgergeld ist eine soziale Hilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten abzudecken.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf Arbeitslosengeld müssen zwar keine Steuern gezahlt werden, weil es laut dem Einkommenssteuergesetz zu den steuerfreien Einnahmen gehört, ungeachtet dessen muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, da es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes in Rechnung gestellt werden muss.

Auf das Arbeitslosengeld I werden keine Steuern erhoben, da es die Lohnersatzleistung einer Pflichtversicherung ist, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird und die dem Zweck dient, Personen, die nach einer neuen Beschäftigung suchen und sich in materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen. Arbeitslosengeld I ist aus diesem Grund praktisch steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei der Berechnung von Steuern berücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld 1 ist in Bezug auf die gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Indes müssen die Empfänger des Arbeitslosengeldes nicht selbst dafür aufkommen, sondern die Agentur für Arbeit erledigt das unaufgefordert.

Im allgemein Üblichen müssen Bezieher von Arbeitslosengeld 1 keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Gleichwohl gibt es mehrere Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand während einer Zeit, in welcher er Arbeitslosengeld bezieht, nebenher arbeitet und damit Einkünfte erzielt, muss er für diese Einnahmen Sozialversicherungsbeiträge abführen – das gilt auch, sollte er nebenbei in einem Minijob arbeiten.

Wenn jemand während der Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bezieht, eine selbstständige Tätigkeit startet, muss er für diese Tätigkeit normalerweise ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge entrichten. In diesem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld I entsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Falls das Arbeitslosengeld 1 nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt damit zu decken, kommt unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, in Frage. Damit jemand die Antragsunterlagen für die Aufstockung erhält, muss sich der Bezieher von Arbeitslosengeld I im Jobcenter, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise eines anderen Ausweisdokuments, registrieren. Wenn einer Anspruch auf das Bürgergeld hat, wird das zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld 1 gezahlt, dabei richtet sich die Höhe der Leistungen nach dessen Familiensituation, dessen weiteren Einkünften und dessen Alter.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf e.V.

Haben Sie Fragen zum Arbeitslosengeld oder anderen Themen des Arbeitsrechts? Unter der 0211-54212240 bekommen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf.


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