Arbeitsrecht Düsseldorf ++ Anwalt Arbeitsrecht Düsseldorf ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Düsseldorf ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung im Arbeitsrecht

Information für Arbeitnehmer:Innen in Düsseldorf

Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen eine arbeitsrechtliche Beratung, ob Ihre Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Sie suchen eine Anwalt in Düsseldorf, der Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten soll. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Im Folgenden Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Kündigung, wie Kündigung Anwalt Düsseldorf, Kündigung Arbeitsrecht, Kündigung Arbeitsvertrag, Fristlose Kündigung Düsseldorf, Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz.

Kündigung Arbeitsrecht

Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Sie muss also vom Kündigenden oder gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterzeichnet werden. Sonst ist die Form nicht eingehalten. Damit eine Kündigung als wirksam ausgesprochen gilt, muss diese dem Arbeitnehmer zugehen. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer fristlosen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Frist einhalten.

Kündigung Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag endet entweder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag oder eine wirksam ausgesprochene Kündigung. Für eine Kündigung benötigt der Arbeitgeber in der Regel einen Kündigungsgrund. Dieser kann so schwerwiegend sein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (selten) oder ist personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Fristlose Kündigung Düsseldorf

Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Ordentliche Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Den Grund für die ordentliche Kündigung muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage vortragen und beweisen.

Lassen Sie sich schnell und kostenlos von einem unserer im ArbeitnehmerHilfe e.V. ehrenamtlich tätigen Anwälte beraten. Um ihr Problem trotzdem zu klären bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie meldet sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.



Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist der fristlosen Kündigung gleichzusetzen. Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Lassen Sie sich schnell und kostenlos von einem unserer im ArbeitnehmerHilfe e.V. ehrenamtlich tätigen Anwälte beraten. Um ihr Problem trotzdem zu klären bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie meldet sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.

Kündigungsschutz

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Der Kündigungsschutz besteht also bei einer Betriebszugehörigkeit von länger als 6 Monaten. Unter Umständen sind Sie durch ein spezielles Gesetz besonders geschützt, wi z.B. in der Schwangerschaft oder durch eine Schwerbehinderung.

Lassen Sie sich schnell und kostenlos von einem unserer im ArbeitnehmerHilfe e.V. ehrenamtlich tätigen Anwälte beraten. Um ihr Problem trotzdem zu klären bietet sich folgende Vorgehensweise an: Sie meldet sich bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. an, vereinbaren online einen Termin und senden uns Ihre Unterlagen vorab der Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf e.V.

Haben Sie Fragen zu "Kündigungen und Kündigungsschutz" oder anderen Themen des Arbeitsrechts? Unter der 0211-54212240 bekommen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Die Kündigung

Das wohl bedeutendste Thema des Arbeitsrechts ist die Kündigung und alles, was mit dieser im Zusammenhang steht...

Die Abfindung

Gesetzt den Fall, dass sich ein Betrieb von einem Mitarbeiter trennen möchte, kann er diesem eine Abfindungszahlung nahe legen...

Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und möchten Sie darum Kündigungsschutzklage beim Düsseldorfer Arbeitsgericht einreichen...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0211-54212240

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0211-54212240

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Venloer Straße 2
40477 Düsseldorf

Düsseldorf Arbeitsrecht ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht Anwalt ++ Arbeitsrecht Düsseldorf ++ Kündigung ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Düsseldorf