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Die Kündigung
Das wohl bedeutendste Thema des Arbeitsrechts ist die Kündigung und alles, was mit dieser im Zusammenhang steht.
Da sind zum Beispiel die unterschiedlichen Kündigungsgründe und Kündigungsarten, der Kündigungsschutz sowie die davon ableitbare Kündigungsschutzklage, die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, der Inhalt und die Form einer Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Kündigungsfristen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kündigung. All diese Themen sind mit oft mehreren Fragen verknüpft, deren wichtigste nun eine Antwort finden werden.
Auf was kommt es bei einer Kündigung an?
Angenommen, dass eine Arbeitsvertragspartei einen Arbeitsvertrag nach Ablauf einer Kündigungsfrist oder jedoch direkt zu einem Abschluss bringen möchte, muss der Wille der kündigenden Partei grundsätzlich durch eine formelle Kündigung erklärt werden. Bei allen Arten einer Kündigung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden und genauso müssen die maßgeblichen Voraussetzungen gegeben sein. Arbeiter und Angestellte können jederzeit, aber allein bei Berücksichtigung der Kündigungsfrist, kündigen und brauchen dafür keinen Grund angeben. Bedeutend höher liegen die Hürden aus Sicht der Arbeitgeber, die sich von einem Arbeiter trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz anwendbar ist.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
So gibt es einerseits die außerordentliche fristlose Kündigung sowie andererseits die ordentlichen Kündigungen, die allesamt fristgemäß erfolgen. Die ordentlichen Kündigungen sind in die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung unterteilt. Hat ein Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer und ist der Gekündigte länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt, kann er vom Arbeitgeber eine Begründung für die Kündigung verlangen.
Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?
Es hängt davon ab, welche Art der Kündigung zum Einsatz gekommen ist, schließlich stellen sich für jede Art der ordentlichen Kündigung eigene Anforderungen, um diese wirksam zu begründen. Relevant sind zum Beispiel innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe, welche zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Fehlverhalten des Beschäftigten können Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und subjektive und objektive Leistungsmängel sind denkbare Anlässe für eine personenbedingte Kündigung.
Wie sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus?
Der Arbeitgeber muss im Falle einer Kündigung eine größere Anzahl von Regeln beachten, die Form und Inhalt, die Begründung und die Abstimmung mit dem Betriebsrat betreffen. Für jede Variante der Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, Kündigungsschreiben von einer kündigungsberechtigten Person eigenhändig unterzeichnet und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Kündigungsschreiben müssen die angenommene Kündigungsfrist sowie in der Betreffzeile das Wort “Kündigung” enthalten und obendrein mit einem Datum und den vollständigen Adressen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers ausgestattet sein. Sollte auch nur einer der vorgeschriebenen Inhalte fehlen oder wurden die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten, wird die Kündigung als arbeitsrechtlich unwirksam angesehen.
Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?
Es gibt lediglich zwei Fälle – entweder gilt die tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist oder es muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. durch Gesetz festgeschriebene Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt für Arbeitnehmer, die selber kündigen möchten, in der Regel vier Wochen zum 15. oder den letzten Tag des Kalendermonats. Für Arbeitgeber gelten, je nach Länge der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betrieb, signifikant längere gesetzliche Kündigungsfristen. muss bei einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende eingehalten werden, nach 10 Jahren sind es vier und nach zwanzig Jahren sieben Monate.
Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Die Benennung fristlose Kündigung ist wirklich ziemlich ungenau, weswegen diese besser als außerordentliche Kündigung bezeichnet werden sollte. Die Voraussetzungen für eine derartige Kündigung sind: die Einhaltung einer Zweiwochenfrist, das Vorliegen eines wichtigen Grundes, das vorherige Erteilen einer Abmahnung, wobei es davon Ausnahmen gibt, und das Fehlen eines milderen Mittels. Maßgeblich für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist der wichtige Grund. Dafür kommen Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Verletzungen der Treuepflicht oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in Frage.
Kann man ohne Grund gekündigt werden?
Ein Arbeitnehmer ist nur dann ohne einen Grund kündbar, falls er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist grundsätzlich in der Probezeit und in Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern der Fall, doch im Prinzip darf auch in diesen keinesfalls willkürlich gekündigt werden. So betrachtet, ist eine Kündigung ganz ohne Grund nicht möglich, doch der sich daraus ableitende Kündigungsschutz ist vielmehr rudimentärer Natur.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf e.V.
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