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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Nutzen, Frist und Kosten der Kündigungsschutzklage

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und möchten Sie darum Kündigungsschutzklage beim Düsseldorfer Arbeitsgericht einreichen? Dann kriegen Sie hier von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf die wichtigsten Informationen auf einem Blick.

Nutzen der Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist das für Betroffene erfolgreichste Verfahren, um gegen eine Kündigung vorzugehen, unabhängig davon, welches Ziel diese verfolgen. Manche klagende Arbeitnehmer wünschen, dass der Arbeitsplatz bestehen bleibt, andere, dass eine angemessene Abfindung herausspringt und ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist ohne Zweifel das Mittel der Wahl, um sich gegen eine unzureichend begründete Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Der damit verbundene Kündigungsschutzprozess ist der Versuch, die Wirksamkeit der Kündigung in Frage zu stellen.

Normalerweise führt ein Kündigungsschutzprozess für den Arbeitnehmer zwar zum Verlust seines Arbeitsplatzes, aber er erhält im Gegenzug eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Ein reiner Mythos ist aber, dass von einer Entlassung betroffene Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf Abfindung haben. Dies ist leider unzutreffend, da Gekündigte tatsächlich nur dann einen Anspruch auf Abfindung haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz nach einer betriebsbedingten Kündigung greift.

Sonst ist die Höhe der Abfindung sowie die Güte des Arbeitszeugnisses der Geschicklichkeit des beauftragten Anwalts abhängig. Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unseres Vereins kennt man dafür, in Kündigungsschutzverfahren die besten Ergebnisse für die Arbeitnehmer zu erzielen.

Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Wir erinnern uns, die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ist das Ziel eines Kündigungsschutzprozesses. Das bedeutet im Umkehrschluss prinzipiell, nach einen vom Arbeitnehmer gewonnenem Kündigungsschutzprozess ist die Kündigung nicht wirksam. Darum behält der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis bei und kann unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitgeber das entgangene Gehalt für den zurückliegende Zeit beanspruchen.

Falls das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen des Kündigungsschutzprozesses so gestört wurde, dass keine Zusammenarbeit mehr vorstellbar ist, kann eine der beiden Parteien die Auflösung des Vertragsverhältnisses beim Düsseldorfer Arbeitsgericht beantragen.

Egal, ob der Antrag vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommt, wird das Arbeitsverhältnis aufgehoben und der Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung verurteilt. Dank dieser Gegebenheiten handeln unsere Rechtsanwälte gute Abfindungsvergleiche in Kündigungsschutzverfahren aus.



Frist der Kündigungsschutzklage - Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Um eine Kündigungsschutzklage zu einzulegen, muss die Dreiwochenfrist auf jeden Fall eingehalten werden, denn sonst gilt die Kündigung als wirksam. Die dreiwöchige Frist beginnt mit der theoretisch möglichen Kenntnisnahme unter normalen Umständen ihren Lauf. Dafür genügt schon der Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers, da der für dessen regelmäßige Leerung verantwortlich ist.

Verpasst er die Dreiwochenfrist, eine spätere Zulassung der Kündigungsschutzklage ist äußerst schwierig und nur selten durchzusetzen. Eine spätere Zulassung ist meist nur möglich, wenn ein schlimmes Leiden mit einem Klinikaufenthalt vorgelegen hat. Wurde die Frist versäumt, gilt eine Kündigung, von den vorher erwähnten Ausnahmen abgesehen, immer als wirksam.

Möchten Sie wissen, ob Ihre Kündigung noch in der Dreiwochenfrist liegt? Dann melden Sie sich kurzerhand und unkompliziert online bei der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf an und lassen die Kündigung durch unsere Rechtsanwälte auf Wirksamkeit prüfen. Indessen können Sie sich über die Erfolgschancen in einem Kündigungsschutzprozess beraten lassen.

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Obgleich der Anwalt, abhängig vom Fall, mal mehr und mal weniger Aufgaben übernehmen muss, dürfen die Anwaltskosten nicht nach Schätzung festgelegt werden, sondern werden ausnahmslos nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.

Auch bei Kündigungsschutzklagen unterscheidet man zwischen Gerichts- und Anwaltskosten, wobei beide von Streitwert und Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abhängen. Mit der Kündigungsschutzklage einhergehenden Kosten trägt jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

Die Kosten bei einem Kündigungsschutzprozess setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach der Höhe des Streitwertes, der in der Regel aus den letzten drei Brutto-Monatsgehältern des Arbeitnehmers berechnet wird.

Wer zahlt den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

In Kündigungsschutzprozessen tragen die Parteien ihre Prozesskosten selber, unabhängig davon, wie dieser ausgeht. Dieses Prinzip dient dem Schutz des Arbeitnehmers, da dieser ansonsten bei einem verlorenen Prozess die gesamten Kosten übernehmen müsste.

Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben? 

Wir können Ihnen dafür gerne einen Kostenvoranschlag erstellen und nebenbei können Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen, mit welcher Abfindungshöhe Sie rechnen können.


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