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Erfolgreiche Kündigungsschutzklage

Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage ist, dass sie rechtzeitig eingereicht wird - Die Drei-Wochen-Frist zählt ab dem Erhalt der Kündigung

Damit diese unter andere Fristen eingehalten werden und überhaupt alles rechtssicher abläuft, lohnt sich rechtlicher Beistand, zum Beispiel von einem Fachanwalt der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf aus. Auf jeden Fall haben Sie mit einem Anwalt eine starke Position im Verfahren, denn dieser erkennt eine fehlerhafte Kündigung oder Ihre Schwächen sofort. Er hilft Ihnen bei der Beweissicherung und bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Klagefrist einhalten

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Düsseldorf eingehen, das heißt, die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Erhalt der Kündigung zu laufen. Die Versäumnisfolgen sind enorm, denn versäumt man die Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Bei der Frist gelten die Kalenderwochen, also die Wochenenden und Feiertage zählen mit. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich.

Rechtliche Beratung

Die spezialisierte Unterstützung durch einen lokalen Fachanwalt für Arbeitsrecht erhöht die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage erheblich. Nutzen Sie eine kostenlose Erstberatung bei der Düsseldorfer ArbeitnehmerHilfe e.V., für eine schnelle Klärung der Chancen und Risiken dieses Prozesses. So können Sie selbst abwägen, ob Sie das Prozessrisiko eingehen oder nicht. Und fürchten Sie sich nicht allzu sehr vor den Kosten des Verfahrens. Schauen Sie zunächst, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses übernimmt oder ob vielleicht die Prozesskostenhilfe in Frage kommt. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungshilfe für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.

Beweise sichern

Auch ein Prozess beim Arbeitsgericht basiert auf Beweisen. In einem Kündigungsschutzprozess kommt es auf Folgendes an:

  • Kündigungsschreiben: Es ist schriftlich und datiert aufzubewahren, nachdem es vom Anwalt geprüft wurde.
  • E-Mails und Notizen: Zur Dokumentation möglicher Kündigungsgründe sollten diese ebenfalls vom Anwalt gesichtet werden.
  • Zeugen: Kollegen oder Dritte, die möglicherweise Aussagen machen können, sollten in eine Kontaktliste aufgenommen werden.
  • Abmahnungen: In der Personalakte prüfen, ob welche und wie viele Disziplinarmaßnahmen vorliegen.
  • Betriebliche Unterlagen: Organigramme, Stellenpläne und ähnliche Unterlagen werden bei einer betriebsbedingten Kündigung benötigt.


Interessenabwägung

Bei der Überprüfung einer Kündigung in einer Kündigungsschutzklage kommt man nicht umhin, die Interessenabwägung auf Fehler zu überprüfen. Der Fokus richtet sich dabei auf:

  • Betriebszugehörigkeit: Je länger sie andauert, desto stärker der Kündigungsschutz.
  • Sozialdaten: Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung und weitere müssen dabei gewichtet und beachtet werden.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Prüfen, ob dieser eine Abmahnung vorausging, denn das ist oft Bedingung für ihre Wirksamkeit.
  • Personenbedingte Kündigung: Gibt es einen Nachweis, dass keine andere Beschäftigung möglich ist?
  • Betriebsbedingte Kündigung: Hier muss die Sozialauswahl korrekt durchgeführt werden.

Vergleichsmöglichkeiten prüfen

Hier sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, doch die mit Abstand häufigste Variante ist eine finanzielle Einigung in Form einer Abfindungszahlung. Als erste Alternative, falls die Kündigung unwirksam ist, kommt eine Wiedereinstellung in Frage. Auch ein Beendigungsvertrag, besser bekannt als Aufhebungsvertrag, ist die zweite Alternative zur Fortsetzung des Prozesses. Das ist eine ruhige Lösung, die langwierige Auseinandersetzungen vermeidet. Außerdem kommt der von Arbeitsgerichten oft empfohlene gerichtliche Vergleich zur Anwendung, um den Konflikt dauerhaft zu beenden.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was passiert nach gewonnener Kündigungsschutzklage? Was passiert, wenn ich eine Kündigungsschutzklage gewinne? - Wenn der Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage gewonnen hat, wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt und der Arbeitgeber muss ihn weiterbeschäftigen.

Wie erfolgreich sind Kündigungsschutzklagen? - Etwa 75 Prozent aller Kündigungsschutzklagen sind für die Arbeitnehmer erfolgreich.

Wann hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg? - Je geringer der Wirksamkeitsgrad der Kündigung ist, desto höher sind die Erfolgsaussichten der Klage.

Wie hoch ist mein Gehalt während einer Kündigungsschutzklage? - Das Gehalt bleibt während der Kündigungsschutzklage gleich, ganz unabhängig davon, ob sie beschäftigt oder freigestellt sind.

Muss ich nach einer Kündigungsschutzklage mein Arbeitslosengeld zurückzahlen? - Ja, wenn Sie Ihr Gehalt erfolgreich eingeklagt haben, müssen Sie das Arbeitslosengeld zurückerstatten.

Ist man während der Kündigungsschutzklage noch angestellt? - Ja, das Arbeitsverhältnis endet erst, wenn die Kündigung rechtskräftig und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Sind die Kosten für eine Kündigungsschutzklage steuerlich absetzbar? - Ja, sie sind als Werbungskosten absetzbar.

Wann bekommt man keine Abfindung? - Wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt.

Wann lohnt sich keine Kündigungsschutzklage? - Wenn in der Probezeit gekündigt wurde, hat eine Kündigungsschutzklage nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Abfindung zu erzwingen? - Eine Abfindung lässt sich nicht erzwingen, da es sich um eine freiwillige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt.

Wie hoch sind die Anwaltskosten für eine Kündigungsschutzklage? Wie hoch ist der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage? - Die Anwaltskosten hängen von der Höhe des Streitwerts ab. Der beträgt bei einer Kündigungsschutzklage drei Monatsgehälter.

Benötigen Sie eine Beratung zum Thema “Kündigungsschutzklage” oder haben Sie ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen oder Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht? Dann rufen Sie gerne bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf an! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0211-54212240 für Sie erreichbar.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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