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Kündigung erhalten?
Ihre Rechte und Möglichkeiten in Düsseldorf
Zuerst muss die Kündigung rechtlich, insbesondere auf Form und Frist, geprüft werden. Dann kommt es darauf an, ob das Kündigungsschutzgesetz für Ihren Fall anwendbar ist. Falls ja, können Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf einreichen. Das muss aber rechtzeitig, also innerhalb der sogenannten Dreiwochenfrist, geschehen! Außerdem sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden, um das Risiko einer Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden. Vor allem bei einer fristlosen Kündigung ist es sinnvoll, sich sofort rechtlichen Beistand zu holen. Doch, wann lohnt sich ein Anwalt? Eigentlich immer, denn meistens geht es um viel Geld beziehungsweise um die beruflichen Perspektiven.
Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung
Die ersten Schritte sind naturgemäß die wichtigsten, darum die Empfehlung, sich sofort zu einer kostenlosen Erstberatung bei einem Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf zu wenden. Der wird Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Maßnahmen fristgerecht einzuleiten. Er prüft die Kündigungsfrist, die Schriftform und Begründung des Kündigungsschreibens, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und reicht bei Erfolgsaussicht eine Kündigungsschutzklage beim Düsseldorfer Arbeitsgericht ein. Sie müssen lediglich die Arbeitsagentur informieren, um sich die Ihnen zustehenden Leistungen zu sichern.
Kündigungsfrist prüfen
Die geltende Kündigungsfrist lässt sich in vielen Arbeitsverträgen oder im Tarifvertrag nachlesen, ansonsten gilt die gesetzliche Mindestfrist, die im Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Dabei ist zu beachten, dass eine langjährige Betriebszugehörigkeit die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängert. Während ein Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer gegenüber den gesetzlichen Regelungen nicht schlechter stellen darf, kann ein Tarifvertrag durchaus zu dessen Ungunsten abweichen. Für den Fristbeginn zählt grundsätzlich das Datum des Zugangs als Startpunkt.
Schriftform und Begründung kontrollieren
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie wirkungslos. Nur ein originales Dokument mit Unterschrift eines zur Kündigung Berechtigten ist eine gültige Kündigung. Eine Kündigung erfordert einen Zugangsnachweis, das heißt, es muss nachgewiesen werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben erhalten hat. Der Kündigungsgrund, vor allem bei einer fristlosen Kündigung, muss nachvollziehbar sein. Das Kündigungsschreiben muss als Kopie in der Personalakte hinterlegt werden und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Kündigungsschutzgesetz anwenden
Überschreitet die Betriebsgröße zehn Arbeitnehmern und beträgt die Dauer der Beschäftigung mindestens sechs Monate, unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss, das heißt, es muss eine geregelte Sozialauswahl erfolgen. Für eine personenbedingte Kündigung müssen die Gründe nachgewiesen werden, also muss der Arbeitgeber belegen, dass für den erkrankten Arbeitnehmer eine negative Zukunftsprognose besteht, die es ihm dauerhaft unmöglich macht, die vereinbarten Arbeitsleistungen zu erbringen. Dasselbe gilt, wenn die Kündigung verhaltensbedingt begründet wird. Dann müssen etwaige Pflichtverletzungen und deswegen erteilte Abmahnungen nachgewiesen werden.
Frist für Kündigungsschutzklage beachten
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab dem Datum der Zustellung des Kündigungsschreibens. Sie muss arbeitnehmerseitig beim Arbeitsgericht Düsseldorf erhoben werden. Die Klage kann dort schriftlich oder online eingereicht werden. Dabei ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung empfehlenswert. Einige Rechtsschutzversicherungen decken die Anwaltskosten für eine arbeitsrechtliche Vertretung ab, die meisten tun das jedoch nicht. Nutzen Sie für eine Ersteinschätzung gerne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der Düsseldorfer ArbeitnehmerHilfe e.V. Dort können Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung ihren Fall schildern und anschließend weitere Unterstützung in Anspruch nehmen.
Arbeitsagentur informieren und Sperrzeit vermeiden
Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit zu vermeiden, müssen Sie die Meldepflicht beachten. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur Düsseldorf, um das Risiko einer Sperrzeit auszuschließen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht drohen Ihnen erhebliche Sanktionen, zum Beispiel kann Ihnen bei Eigenverschulden das Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen ersatzlos entzogen werden. Nutzen Sie also einen zeitnahen Beratungstermin, um Ihre Rechte zu sichern. Um das volle Arbeitslosengeld zu erhalten, benötigen Sie einen Arbeitsnachweis Ihres letzten Arbeitgebers, zudem müssen Sie Bewerbungsnachweise vorlegen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Was soll ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe? Was soll ich tun, wenn ich gekündigt wurde? - Von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Wirksamkeit der Kündigung untersuchen und einen möglichen Sonderkündigungsschutz prüfen lassen sowie, bei Erfolgsaussicht, mit dessen Hilfe eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf einreichen. Ansonsten sofort arbeitslos melden und nichts vom Arbeitgeber Vorgelegtes voreilig unterschreiben.
Welche Rechte hat man nach einer Kündigung? Was steht mir zu, wenn ich gekündigt werde? - Man hat Anspruch auf Lohnzahlung bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht genommene Urlaubstage müssen abgegolten werden und der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen.
Welche Möglichkeiten gibt es gegen Kündigung? - Sie können innerhalb der Dreiwochenfrist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf erheben.
Was tun nach Erhalt der Kündigung? - Sie müssen sich umgehend bei der Düsseldorfer Agentur für Arbeit arbeitssuchend und nach Ablauf der Kündigungsfrist auch arbeitslos melden.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung nicht unterschreibt? - Eine Kündigung ohne die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers ist unwirksam, also nichtig.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber nach einer Kündigung? - Der Arbeitgeber muss dem gekündigten Arbeitnehmer nach der Kündigung eine angemessene Zeit zur Suche eines neuen Beschäftigungsverhältnisses während der bezahlten Arbeitszeit gewähren.
Welches Geld nach Kündigung? Wie viel Geld nach Kündigung? - Nach einer Kündigung können Sie Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in Düsseldorf beantragen.
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf Freistellung? - Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Sie müssen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ihrer Pflicht zur Arbeit nachkommen.
Welche drei Kündigungsarten gibt es für unbefristete Arbeitsverhältnisse? - Neben der ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gibt es die sogenannte Änderungskündigung sowie die außerordentliche, also fristlose Kündigung.
Benötigen Sie eine Beratung zum Thema “Arbeitsvertrag” oder haben Sie ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen oder Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht? Dann rufen Sie gerne bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf an! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0211-54212240 für Sie erreichbar.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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