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Kündigungsschutz in NRW
Was Düsseldorfer Arbeitnehmer wissen sollten
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte kennen und wissen, an wen Sie sich in Düsseldorf wenden können. Das Kündigungsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt natürlich auch in NRW. Noch besser sind Arbeitnehmer geschützt, die dem Sonderkündigungsschutz unterliegen. Auch der allgemeine Kündigungsschutz gilt nicht für alle Arbeitnehmer, denn die Betriebsgröße ist entscheidend. Erst wenn es im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter gibt, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dieses Gesetz schützt zwar nicht vor einer Kündigung, aber es erleichtert es, sich dagegen zu wehren, indem man innerhalb der Dreiwochenfrist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf einreicht. Auch Formfehler bei Kündigung sind eine gute Möglichkeit, sich erfolgreich zu wehren.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift für Arbeitnehmer mit mindestens sechs Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Mitarbeitern. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer dadurch, dass jede Kündigung, egal ob betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt, sozial gerechtfertigt sein muss. Das heißt, das Düsseldorfer Arbeitsgericht prüft die Verhältnismäßigkeit der Kündigung und zwar für jeden Einzelfall. Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht und muss die Kündigungsgründe nachweisen. Außerdem genießen langjährige Mitarbeiter Schutz durch Dauer. Je länger die Betriebszugehörigkeit währt, desto stärker ist der Kündigungsschutz.
Sonderkündigungsschutz
Für einige Personengruppen gilt ein besonderer Kündigungsschutz der weit über den allgemeinen hinausgeht:
- Schwerbehinderte: Ihnen wird der besondere Schutz durch das Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt, nachdem eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich ist.
- Schwangerschaft und Geburt: Bis vier Monate nach Entbindung ist, laut Paragraph 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG), eine Kündigung unzulässig.
- Elternzeit: Der Kündigungsschutz während der Elternzeit wird durch Paragraph 18 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) sichergestellt.
- Betriebsratsmitglieder: Deren besonders geschützter Status ist in Paragraph 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgehalten.
- Auszubildende: Laut Paragraph 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist die Kündigung eines Auszubildenden nur unter engen Voraussetzungen nach der Probezeit möglich.
Betriebsgröße und Anwendbarkeit
Das Kündigungsschutzgesetz kann nur in Betrieben mit regelmäßig über zehn Beschäftigten angewendet werden. Dabei zählen die Teilzeitkräfte nur anteilig, zum Beispiel entsprechen zwei 50%-Stellen einem vollen Mitarbeiter. In Kleinbetrieben besteht dagegen nur ein geringer Kündigungsschutz, vor allem schützt dort das Diskriminierungsverbot vor willkürlichen Entlassungen. Ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder nicht, hängt möglicherweise auch von der Betriebsstruktur ab. So können Aufspaltungen den Kündigungsschutz negativ beeinflussen. In einigen Betrieben werden die Arbeitnehmer auch durch vertragliche Regelungen geschützt, denn manche Tarifverträge bieten ihnen einen erweiterten Schutz.
Fristen und Formalien
Für eine Kündigung ist die Schriftform erforderlich, das heißt, sie ist nur mit der Unterschrift eines Berechtigten auf Papier wirksam. Für die durch die Kündigung bedingten Fristen zählt der Zugang der Kündigung, nicht deren Absendedatum. Selbstverständlich muss bei der einseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist beachten werden, und zwar, nach Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die ordnungsgemäße Zustellung des Kündigungsschreibens muss durch den Arbeitgeber sichergestellt werden. Der Arbeitgeber muss den Zugang im Zweifel auch belegen können. Unkorrekte Kündigungen sind rechtlich leicht angreifbar, denn in der Regel gilt eine Kündigung mit Formfehler als unwirksam.
Klagefrist und Arbeitsgericht Düsseldorf
Die für die Arbeitnehmer wichtigste Frist nach einer Kündigung ist die sogenannte Dreiwochenfrist. Sie besagt, dass eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen eingereicht werden muss. Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist für arbeitsrechtliche Streitfälle in Düsseldorf und Umgebung zuständig. Das Kostenrisiko für eine Kündigungsschutzklage ist nur gering, denn in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Hier enden auch die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in einer Güteverhandlung. Das Gericht strebt hier oft eine schnelle Einigung durch einen Vergleich an. Nach einer Kündigung ist eine frühzeitige Rechtsberatung sinnvoll, am besten durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Welche Voraussetzungen gelten für den Kündigungsschutz? - Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, nachdem sie dort mehr als sechs Monate ununterbrochen beschäftigt waren.
Wie zählen Mitarbeiter bei Kündigungsschutz? - Um die für den Kündigungsschutz relevante Zahl von Beschäftigten festzustellen, wird folgendermaßen berechnet: Arbeitnehmer mit unter 20 Stunden pro Woche, mal 0,5 plus Arbeitnehmer mit bis zu 30 Stunden pro Woche, mal 0,75 plus Arbeitnehmer mit über 30 Stunden pro Woche, mal 1,0 = Anzahl der Mitarbeiter. Ab zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz.
Wann bin ich als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unkündbar? - Sie sind unkündbar, wenn Sie mindestens 15 Jahre im öffentlichen Dienst tätig waren und älter als 40 Jahre sind. Kündbar sind Sie dann nur noch, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wann greift der Kündigungsschutz nicht? - In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht.
Welche Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz? Welche Personen dürfen nicht gekündigt werden? - Der besondere Kündigungsschutz geht noch über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus und wird zum Beispiel folgenden Personengruppen gewährt: Schwangeren, Müttern, Arbeitnehmern in der Elternzeit, Schwerbehinderten, Personen im Freiwilligen Wehrdienst und im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildenden und Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit.
Welche Mitarbeiter werden zuerst gekündigt? - Findet eine Sozialauswahl für betriebsbedingte Kündigungen statt, werden die am wenigsten schutzbedürftigen Mitarbeiter zuerst gekündigt.
Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung? - Nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohns oder Gehalts bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, eine Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage, die zügige Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Suche nach einer neuen Stelle während der Arbeitszeit.
Ist ein absoluter Kündigungsschutz möglich? - Nein, einen solchen Kündigungsschutz gibt es nicht.
Benötigen Sie eine Beratung zum Thema “Kündigungsschutz in NRW” oder haben Sie ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen oder Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht? Dann rufen Sie gerne bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf an! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0211-54212240 für Sie erreichbar.
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