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Urlaub im Arbeitsrecht Düsseldorf
Jedem Arbeitnehmer steht mindestens der gesetzliche Urlaub zu, hinzu kommen oft noch vertraglich geregelte zusätzliche Urlaubstage
Doch Vorsicht ist geboten, wenn man den Urlaub ins Folgejahr verschiebt, denn er kann bei Nichtinanspruchnahme auch verfallen. Auch rechtzeitig beantragter Urlaub garantiert keine erholsamen Tage, denn der Chef kann den Urlaubsantrag auch ablehnen. Wir beantworten auch die Fragen: Welche Rechte habe ich bei Krankheit im Urlaub? Und was passiert mit Urlaub bei Kündigung?
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaub wird durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Darin ist festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr hat. Konkret ist im Gesetz von 24 freien Tagen die Rede, allerdings ausgehend von der früher üblichen Sechs-Tage-Woche. Umgerechnet auf die heute übliche Fünf-Tage-Woche macht das 20 Tage gesetzlich zugesicherten Erholungsurlaub. Diese Regelungen gelten sowohl für Beschäftigte in Vollzeit als auch für Teilzeitmitarbeiter. Allerdings gibt es für den vollen Urlaubsanspruch eine Wartezeit, denn das Bundesurlaubsgesetz sieht sechs Monate Betriebszugehörigkeit für den vollen Anspruch vor. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gewährt für Jugendliche unter 18 Jahren zusätzlichen Urlaub.
Vertraglicher Mehrurlaub
Neben dem gesetzlichen wird oft noch ein vertraglicher Urlaub gewährt, zum Beispiel über Regelungen im Tarifvertrag. Auch über den Arbeitsvertrag kann dem Arbeitnehmer zusätzlicher Urlaub zugestanden werden. Des Weiteren gibt es auch zahlreiche Betriebsvereinbarungen, in denen die Anzahl der Urlaubstage erhöht wird. Im Unterschied zum gesetzlichen Urlaub sind insbesondere bei Krankheit oder Verfall vom gesetzlichen Urlaub abweichende Regelungen möglich. Ein Widerrufsvorbehalt ist bei Urlaub nicht zulässig. Anpassungsklauseln sollten so klar wie möglich definiert sein, um unnötige Rechtsstreits zu vermeiden.
Urlaubsübertragung und Verfall
Die Übertragungsfrist für den Urlaub reicht grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres. Nur bei einer Krankheit ist eine Verlängerung der Übertragungsfrist möglich. Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht und muss dem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs ermöglichen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geht noch einen Schritt weiter und fordert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aktiv über den möglichen Verfall seines Urlaubsanspruchs informieren muss. Versäumt er das, bleibt der Anspruch erhalten.
Urlaubsgewährung durch Arbeitgeber
Ein Urlaubsantrag muss rechtzeitig, also so früh wie möglich, gestellt werden. Auch der Arbeitgeber ist aufgefordert, so schnell wie möglich auf den Antrag zu reagieren. Zwar sollen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer grundsätzlich berücksichtigt werden, doch die Entscheidung des Chefs kann durchaus negativ ausfallen, zum Beispiel wenn der Gewährung des Urlaubs betriebliche Belange entgegenstehen, auch die Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter können eine Ablehnung rechtfertigen. Viele Betriebe haben saisonbedingte Schließzeiten, zu denen ist bei vorheriger Ankündigung ein Betriebsurlaub zulässig. Den müssen die Arbeitnehmer dann nehmen. Für die Gewährung des Urlaubs gibt es eine Nachweispflicht, das heißt, der Arbeitgeber muss die einzelnen Genehmigungen dokumentieren.
Urlaubsabgeltung bei Kündigung
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, muss der Resturlaub gewährt oder abgegolten werden. Dabei kommt eine monetäre Abgeltung nur bei nicht genommenem Urlaub in Frage, weil sie in allen anderen Fällen nicht zulässig ist. Bei einer Betriebszugehörigkeit von unter sechs Monaten ist ein anteiliger Anspruch, ein sogenannter Teilurlaubsanspruch, möglich. Sollte es zu einer unterjährigen Kündigung kommen ist eine tagesgenaue Berechnung nötig. Auch hier gilt es auf etwaige Klagefristen zu achten, weil die Ansprüche innerhalb von drei Jahren, oder weniger, geltend gemacht werden müssen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung? Kann mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehmen muss? - Ja, zumindest kann er das teilweise. Zwar soll er die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, doch dem können zum Beispiel dringende betriebliche Erfordernisse oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, um Urlaub zu genehmigen? - Es gibt keine gesetzliche Frist, wann die Entscheidung getroffen werden muss, genauso wenig wie für die Antragstellung des Urlaubs.
Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber bestimmen? - Er darf bis zu drei Fünftel des Jahresurlaubs bestimmen.
Wann darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? - Das darf er immer dann, wenn das Unternehmen nicht betriebsfähig ist oder jedes Jahr in die Betriebsferien geht.
Was kann ich tun, wenn mein Chef meinen Urlaub nicht genehmigt? - Dann können Sie einen sogenannten Eilantrag stellen. Das Arbeitsgericht entscheidet dann, ob die Ablehnung rechtens war oder nicht.
Kann man Urlaub vom nächsten Jahr vorziehen? - Nein.
Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern wegen Personalmangel? - Grundsätzlich darf er das nicht, aber in gewissen nicht vorhersehbaren Ausnahmesituationen schon.
Hat man ab 50 mehr Urlaub? - Der gesetzliche Urlaub ist für alle gleich, allerdings gewähren einige Tarifverträge zusätzlichen Urlaub für ältere Mitarbeiter.
Ist es erlaubt, trotz Urlaub zur Arbeit zu kommen? - Nein, denn das widerspricht dem im Bundesurlaubsgesetz genannten Urlaubszweck.
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