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Urlaub Fragen und Antworten 

Der Urlaub im Arbeitsrecht Düsseldorf

Die Anzahl der Urlaubstage ist auch in Düsseldorf nicht überall gleich, denn viele Branchen und Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern mehr Urlaub als das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreibt. Doch es gibt auch Situationen, auf die der Arbeitgeber mit einer Sperre des Urlaubs reagiert. In vielen Unternehmen können die Beschäftigten ihren Urlaub nicht vollständig alleine planen, weil der Arbeitgeber Urlaub vorschreibt. Das nennt sich Betriebsferien, mit denen der Arbeitgeber bis zu drei Fünftel des jährlichen Erholungsurlaubs verplanen darf. Wir geben auch Tipps, wie man den Urlaubsantrag richtig stellt und erklären, was man im Krankheitsfall während des Urlaubs beachten muss, bis wann man den Resturlaub nehmen muss und wie sich Teilzeit und Probezeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt.

Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt, ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche, 24 Werktage pro Jahr. Heruntergerechnet auf eine Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage, also vier Wochen. Diese vier Wochen stehen allen Arbeitnehmern zu, egal wie viele Tage oder Stunden sie pro Woche arbeiten. Der Urlaubsanspruch wird in diesen Fällen anteilig berechnet, ohne dass sich an der Anzahl der vier Wochen etwas ändert. Viele Düsseldorfer Unternehmen gewähren ihren Beschäftigten zusätzliche Urlaubstage. Dieser Mehrurlaub wird dann im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. In der Probezeit entsteht der Urlaub anteilig, das heißt, die volle Nutzung ist oft erst nach sechs Monaten möglich.

Betriebsferien und Urlaubssperre

Über den Urlaubsanspruch können Arbeitnehmer jedoch nicht immer frei verfügen. Arbeitgeber können den Urlaub für bestimmte Zeiten in Form von Betriebsferien festlegen. Ebenso ist bei dringendem betrieblichem Bedarf auch eine Urlaubssperre möglich. Natürlich muss bei solchen Entscheidungen, falls vorhanden, der Betriebsrat eingebunden werden, um dessen Recht auf Mitbestimmung zu gewährleisten. Ohnehin verlangen derartige Planungen ein weitsichtiges Handeln, denn es besteht eine frühzeitige Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern. Außerdem ist bei solchen Maßnahmen seitens der Arbeitgeber Umsicht erforderlich, denn die Rechte der Arbeitnehmer dürfen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Urlaubsantrag und Genehmigung

Der Antrag auf Urlaub muss beim Arbeitgeber schriftlich oder digital eingereicht werden. Das sollte möglichst frühzeitig geschehen, wenngleich auch nicht gilt, dass der frühe Antragsteller bei der Genehmigung des Urlaubs vorrangig behandelt wird. Vielmehr leitet sich die Reihenfolge von sozialen Kriterien wie Familienpflichten ab. Daneben muss der Arbeitgeber den Betriebsablauf in seine Entscheidungen einfließen lassen, denn selbstverständlich stehen auch die betrieblichen Interessen im Fokus. Letztendlich ist eine Ablehnung des vom Arbeitnehmer beantragten Urlaubs nur aus dringenden Gründen erlaubt. Wer jedoch ohne Genehmigung eigenmächtig Urlaub nimmt, begeht eine schwere Pflichtverletzung und riskiert eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen sogenannter Selbstbeurlaubung.



Krankheit im Urlaub

Arbeitnehmer, die während des Urlaubs erkranken, sollten auf jeden Fall zum Arzt gehen und sich dort ein Attest ausstellen lassen und dieses ärztliche Zeugnis sofort beim Arbeitgeber einreichen. Dieser Nachweis ist wichtig, denn attestierte Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage. Eine Krankmeldung ist aus demselben Grund auch aus dem Urlaubsort im Ausland erforderlich. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt bestehen. Die Urlaubstage werden dem Arbeitnehmer gutgeschrieben und können später nachgeholt werden.

Resturlaub und Verfall

Zwar sollte der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, aber es ist ein Übertrag möglich. Der Urlaub muss dann aber bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Diese Frist kann verlängert werden. Ist der Arbeitnehmer nämlich arbeitsunfähig, bleibt der Urlaub länger gesichert. Droht der Verfall des Urlaubs, unterliegt der Arbeitgeber einer Hinweispflicht. Er muss den Arbeitnehmer rechtzeitig und schriftlich auf den drohenden Verfall des Urlaubs hinweisen. Nach einer Kündigung müssen die offenen Urlaubstage abgegolten werden.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Muss ich meinem Chef antworten, während ich im Urlaub bin? - Nein, sie können alle Kontaktversuche ignorieren. Das gilt nicht nur während des Urlaubs, sondern auch am Wochenende, an Feiertagen und nach Feierabend.

Wann darf ein Arbeitgeber Urlaub ablehnen? - Wenn andere Arbeitnehmer Vorrang haben oder es dringende betriebliche Erfordernisse gibt, kann er den Urlaub ablehnen.

Kann ein Arbeitgeber genehmigten Urlaub wegen Personalmangel verweigern? - Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn mein Chef mir keinen Urlaub genehmigt? - In diesem Fall sollten Sie einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Düsseldorf stellen. Bis zu dessen Entscheidung müssen Sie weiterarbeiten.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? - Dann sollten Sie sich umgehend ein ärztliches Attest besorgen und es Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Krankheitstage sind keine Urlaubstage. Der Urlaub kann später nachgeholt werden.

Wie viel Urlaub darf der Arbeitgeber entscheiden? - Laut einem Gerichtsurteil aus den achtziger Jahren darf der Arbeitgeber höchstens drei Fünftel des Urlaubs anordnen.

Wer entscheidet, wann ich meinen Urlaub nehme? - Die grundsätzliche Entscheidung über den Urlaub liegt beim Arbeitgeber, denn nur er kann ihn genehmigen.

Ist eine Urlaubssperre erlaubt? - Nur in Ausnahmefällen kann eine Urlaubssperre verfügt werden, dazu gehören saisonale Spitzenzeiten, plötzliche Großaufträge und Personalmangel wegen vieler Erkrankungen.

Benötigen Sie eine Beratung zum Thema “Urlaub” oder haben Sie ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen oder Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht? Dann rufen Sie gerne bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf an! Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0211-54212240 für Sie erreichbar.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Düsseldorf: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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