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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Eine Quarantäne bezeichnet eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zuletzt wegen der Corona-Pandemie und beabsichtigt damit den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung des Krankheitserregers gebremst wird. Eine Quarantänemaßnahme findet bei Personen Anwendung, welche in Kontakt mit einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person standen. Alle Personen, bei denen eine Corona-Infektion feststeht, also bei denen diese Kraft eines PCR-Tests oder mittels eines Corona-Antigen-Schnelltests belegt wird, müssen in häusliche Isolierung und bei Schwierigkeiten in einer Klinik abgetrennt werden.

Die Corona-Pandemie

Der Coronavirus wird ebenso SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, über welchen Zeitraum wir uns mit dem Coronavirus und dessen Folgen auf das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Beim Gipfel der Corona-Ausbreitung meldeten nicht wenige Unternehmen Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das zulässig war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Gesetzt den Fall, dass sich eine Firma von einem Beschäftigten trennen will, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Bedingungen erfüllt sein, damit die ordentliche Kündigung überhaupt wirksam ist. In einem ersten Schritt muss diesbezüglich regelkonforme Erklärung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, das heißt, die Schriftform muss dazu zwingend eingehalten werden und das Schreiben muss dem betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich zugestellt werden. 

Weiterhin ist die Kündigungsfrist zu berücksichtigen, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf nicht durch ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen sein. Darüber hinaus muss ein verhaltensbedingter, betriebsbedingter oder personenbedingter Grund für die Kündigung gegeben sein, um diese sozial zu begründen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im vorigen Abschnitt wurde erläutert, welche Prämissen erfüllt sein müssen, um einen Mitarbeiter ordentlich kündigen zu können. Hier stellt sich nun die Frage, ob und welchen Kündigungsgrund eine Quarantäne nach sich ziehen könnte. Da der Wegfall eines Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit einer Quarantäne schlichtweg nicht vorstellbar ist, fällt eine betriebsbedingte Kündigung natürlich selbstredend aus. Aus ähnlichem Grund ist eine personenbedingte Kündigung nicht durchführbar, weil freilich eine Person von einer Quarantäne betroffen ist, aber nur für eine überschaubare Zeit. was die rechtliche Wirksamkeit einer so begründeten Entlassung praktisch ausschließt. 

Folglich bleibt nur eine verhaltensbedingte Kündigung übrig, jedoch nicht, weil sich ein Betriebsangehöriger in Quarantäne aufhält. Vielmehr könnte eine Missachtung solch einer amtlichen Anordnung, also das Ignorieren der Quarantäne, zu einer Abmahnung und in der Folge darüber hinaus zu einer Entlassung des Mitarbeiters führen. Um es so deutlich wie möglich festzuhalten, ein Angestellter, der in Quarantäne geht, kann aus diesem Grund in keinem Fall gekündigt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf e.V.

Haben Sie Fragen zu "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" oder anderen Themen des Arbeitsrechts? Unter der 0211-54212240 bekommen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf.


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